Demokratische Gleichvertretung von Frauen und Männern

womanandman
Gemeinsam zu den Sternen! Sollten Männer und Frauen nicht nur gleichberechtigt, sondern auch zwingend gleich demokratisch vertreten sein?

Die Schweiz wählt ihre Politiker seit über 170 Jahren demokratisch und gehört damit zu den am längsten fortbestehenden Demokratien der Welt. Ihre Verfassung ist stark von jener der Vereinigten Staaten von Amerika inspiriert. Beiden Demokratien (und vielen anderen demokratischen Staaten, für die die nachfolgenden Überlegungen genauso gelten) gemeinsam ist die Idee, die „Vertretung“ von Bundesstaaten (in der Schweiz die Kantone) über ein Zwei-Kammer-Parlament zu lösen: eine Volkskammer – in den USA die Abgeordnetenkammer („the House“), in der Schweiz der Nationalrat – in der die Bundesstaaten/Kantone Sitze nahezu proportional zu ihrer Bevölkerung haben, und eine Länderkammer – in den USA der Senat („the Senate“), in der Schweiz der Ständerat – in der alle Bundesstaaten/Kantone unabhängig ihrer Grösse zwei Sitze haben*. Um Gesetze zu erlassen, müssen beide Kammern zustimmen.

Die Autoren sowohl der amerikanischen wie auch der Schweizer Verfassung wollten also nicht nur die Bevölkerung der verschiedenen Bundesstaaten im Parlament vertreten zu sehen, sondern auch die Bundesstaaten selbst, gleichberechtigt unabhängig von ihrer Bevölkerungszahl. Warum? Die Bewohner der verschiedenen Bundesstaaten/Kantone verstehen sich (zumindest war das so zu der Zeit, als die Verfassung geschrieben wurde) als „Volksgruppen“ – sie teilen ein gemeinsames „Wir-Gefühl“, bilden ein „Identitäts-Kollektiv“. Eine Allianz von verschiedenen Volksgruppen tut gut daran, nicht nur die einzelnen Bewohner, sondern auch die verschiedenen Identitäts-Kollektive gleichberechtigt zu behandeln, unabhängig davon, wie viele Bewohner diesen Kollektiven jeweils angehören. Dieses Prinzip findet sich auch in vielen anderen Parlamenten, etwa bei der Europäischen Union oder der Generalversammlung der UNO.

Wie so oft wurden auch die Verfassungen der USA und der Schweiz von Männern für Männer geschrieben. Weder in der Schweiz noch in den USA existierte zum Zeitpunkt, als die Verfassung geschrieben wurde, ein Frauenstimmrecht. Frauen waren bestenfalls irgendwie mitgemeint, aber in der Praxis heisst das: es wurde über sie verfügt, und sie wurden nicht gefragt. Von Männern gewählte Männer erliessen in den darauf folgenden Jahrzehnten Gesetze, die Frauen betrafen, manchmal sogar ausschliesslich (man denke z.B. an das Abtreibungsverbot). Doch selbst seit der Einführung des Frauenstimmrechts (USA: 1920 – Schweiz: 1971…) hat sich das nicht wesentlich geändert: auch heute noch ist die Mehrheit der Abgeordneten, sowohl in den USA als auch in der Schweiz, männlich.

Nun muss man sich klar machen, dass das Parlament nicht einfach eine x-beliebige Firma ist, in der halt eben so-und-so-viele Männer beziehungsweise Frauen arbeiten. Das Parlament ist DIE zentrale staatliche Institution jeder funktionierenden Demokratie: seine Aufgabe ist es – zumindest in der Volkskammer – die Bevölkerung abzubilden. So ist zum Beispiel ganz klar festgelegt, welcher Bundesstaat bzw. welcher Kanton wie viele Sitze im Parlament hat – man überlässt das nicht dem Zufall. Diese Verteilung wird regelmässig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, um sicherzustellen, dass die gewünschte Proportionalität nicht mit der Zeit verloren geht, etwa durch ungleichmässiges Bevölkerungswachstum oder Migration zwischen den Bundesstaaten/Kantonen.

Man kann sich durchaus fragen, ob das noch zeitgemäss ist. Sowohl in den USA als auch in der Schweiz ist die Mobilität zwischen den Kantonen heute sehr hoch. Das war nicht immer so – zumindest in der frühen Schweiz durften sich, sagen wir, Zürcher nicht ohne weiteres in St. Gallen niederlassen. Man wächst vielleicht in einem Bundesstaat/Kanton auf, zieht vielleicht irgendwann in einen zweiten um, geht in einem dritten in die Lehre oder an die Universität, tritt dann in einem vierten die erste Stelle an, zieht zum Partner in einem fünften, und so weiter. Es mag lokale Unterschiede geben, wie Dialekte, Bräuche, Steuersätze und besondere Gesetze, aber im Alltag spielt das alles eine relativ untergeordnete Rolle. Die Zugehörigkeit zu einem Kanton (oder einem Bundesstaat in den USA) ist für die Mehrheit nicht mehr „identitätsstiftend“.

Ich würde nun behaupten, das Geschlecht spielt im Alltag der Schweizerinnen und Schweizer eine viel wichtigere Rolle als die Kantonszugehörigkeit. Ich würde also zum Beispiel sagen, die Anliegen und Probleme einer Frau aus Zürich sind jenen einer Frau aus dem Appenzell sehr viel ähnlicher als die Anliegen und Probleme eines Mannes aus Zürich. Mit anderen Worten, die „Gräben“ zwischen den Anliegen von Männern und Frauen sind tiefer als jene zwischen Männern bzw. Frauen aus verschiedenen Kantonen. Ich denke da an Anliegen wie Gleichberechtigung, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Chancen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, und so weiter.

Und obwohl sehr genau darauf geachtet wird, wie viele Zürcher oder Appenzeller im Parlament vertreten sind: Wie viele Frauen es sind, ist der Schweizer Verfassung (und auch jener der USA) egal. Eine explizite Vertretung der Geschlechter ist (zumindest heute) nicht vorgesehen. Obwohl es etwas mehr Frauen als Männer in der Schweiz gibt, sind Frauen in der Kammer, die die Bevölkerung abbilden soll, nur halb so stark vertreten wie die Männer (Im Nationalrat beträgt der Frauenanteil gegenwärtig 33%, im Ständerat sogar nur 15%). Im internationalen oder europäischen Vergleich ist das relativ „gut“, denn im Schnitt sind die Männer dreimal so stark vertreten wie die Frauen. Aber wirklich angemessen ist die Vertretung natürlich erst dann, wenn etwa gleich viele Männer und Frauen im Parlament sitzen.

So lange man die Vertretung der Geschlechter dem Zufall überlässt, wird sich das nicht gross ändern. Der Frauenanteil im Schweizer Parlament wächst nur langsam: wächst er weiter wie in den letzten 45 Jahren (und dafür gibt es natürlich keine Garantie), wird die Vertretung von Männern und Frauen im Nationalrat erst etwa 2040 angemessen sein, im Ständerat sogar erst etwa 2065 – also dann, wenn die heute 19-Jährigen das Pensionsalter erreichen. Das ist,  zumindest aus meiner Sicht, zu lange für ein Parlament, das in einer funktionierenden Demokratie die Realität abbilden sollte. Angemessene Vertretung der Geschlechter sollte nicht erkämpft werden müssen – sondern ein Anspruch sein. Genauso wie die Appenzeller nicht um ihre Vertretung im Parlament kämpfen müssen, sollten Frauen und Männer ganz grundsätzlich proportional zu ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sein.

In der Umsetzung gibt es natürlich verschiedene denkbare Ansätze, die alle ihre Vor- und Nachteile haben. So könnte man zum Beispiel separate Wahllisten für Frauen und Männer einführen. Wenn also der Kanton Zürich 35 Nationalräte nach Bern schickt, so wären die 17 Männer und die 18 Frauen mit den jeweils meisten Stimmen gewählt (der Frauenanteil im Kanton Zürich beträgt 50.2%, was 17.6 Plätzen entspricht – in 2 von 5 Wahlen müsste die Verteilung also 18 Männer und 17 Frauen betragen). Da es ohnehin immer zwei Ständeräte sind*, ist die Lösung dort besonders einfach: die Frau und der Mann mit den jeweils meisten Stimmen gewinnt. Eine offene Frage wäre auch noch, ob Frauen nur für Frauen stimmen dürfen und Männer nur für Männer (um die Analogie aufrecht zu erhalten: Zürcher stimmen ja auch bei den Appenzellern nicht mit und umgekehrt).

Natürlich bin ich mir bewusst, dass nicht alle Menschen cisgender sind, und dass eine in der Verfassung verankerte binäre Geschlechtervertretung diese veraltete Vorstellung weiter zementieren würde. Natürlich sind auch hier pragmatische Lösungsansätze denkbar, etwa über nationale Listen. Eine radikalere Alternative wäre, das ganze Parlament gleich durch das Los zu bestimmen (Losdemokratie oder Demarchie): dies würde natürlicherweise eine angemessene Repräsentation der gesamten Bevölkerung sicherstellen: nicht nur die Geschlechter, sondern auch die Berufe, Lebensentwürfe, Religionen etc. wären dann angemessen vertreten. Doch das ist ein Thema für einen anderen Artikel.

*Ja, ich weiss: die Halbkantone haben jeweils nur einen Sitz im Ständerat.

5 Kommentare

  1. Die Schweiz (und jede ECHTE Demokratie) braucht unbedingt auch noch eine Schwulen-, Lesben-, Langhaarigen-, Dicken-, Vegetarier-, Entenfahrer-, C-64-Besitzer-, Linkshänder-, Bartträger-, Bettnässer-, Astronomen- und Minigolfer-Quote! Dann stehen zwar die Abgeordneten von vornherein fest und es gibt folglich nichts mehr zu wählen, aber hey, dafür ist das Parlament dann wirklich endlich REPRÄSENTATIV zusammengesetzt!

    • Ich habe mir schon gedacht, dass jemand so etwas sagen könnte… 🙂 Der Punkt ist: wir betrachten die Herkunft (eigentlich: der gegenwärtige Wohnsitz) eines Menschen als wichtig genug, dass wir die Zusammensetzung des Parlaments danach zu bestimmen. Ich denke aber, dass wir durch unser Geschlecht in unseren Möglichkeiten und Alltagsproblemen stärker definiert werden, als durch unsere Herkunft. Im Kontrast dazu definiert uns z.B. das Linkshänder-sein (um eines deiner Beispiele aufzugreifen) praktisch nicht: die Probleme von Links- und Rechtshändern sind genau die gleichen. Deshalb muss nicht jede Variante der menschlichen Existenz im Parlament vertreten sein: aber zumindest beim Geschlecht muss die Frage – aus meiner Sicht – diskutiert werden.

      • „Im Kontrast dazu definiert uns z.B. das Linkshänder-sein (um eines deiner Beispiele aufzugreifen) praktisch nicht: die Probleme von Links- und Rechtshändern sind genau die gleichen.“
        Das stimmt so pauschal nicht. Linkshänder wurden (zumindest in Deutschland) über Jahrzehnte diskriminiert, insbesondere durch die zwangsweise „Umerziehung“ zum Schreiben mit der rechten Hand im Elternhaus und Schulen, was m.E. auch kognitive und psychologische Langzeitschäden verursachen kann. Auch heute haben sie noch in vielen Alltagsbereichen das Nachsehen: Scheren, Dosenöffner und alle asymmetrischen Haushaltsgegenstände sind auf Rechtshänder normiert, ebenso unsere Schrift und Buchbindung (beim Schreiben von links nach rechts mit der linken Hand verwischt man die Tinte leicht; mit der linken Hand kann man ein Buch/Zeitschrift leichter von hinten nach vorne durchblättern.

        Sicherlich sind das heutzutage keine schwerwiegenden Probleme mehr, aber trotzdem ist es eine „slippery slope“, Quoten für (tatsächlich oder vermeintlich) benachteiligte Bevölkerungsgruppen aufzustellen.

        „So lange man die Vertretung der Geschlechter dem Zufall überlässt, wird sich das nicht gross ändern.“
        Demokratische Wahlen liefern keine Zufallsergebnisse. Wenn es genug Frauen gibt, die unbedingt von ihrem Geschlecht vertreten werden wollen, wird der Frauenanteil im Parlament automatisch auf 50% steigen (oder noch höher; im Mehrheitswahlrecht könnte die weibliche Wählermehrheit theoretisch (bei perfekter Koordination) sämtliche Sitze erringen). Augenscheinlich ist das aktuell nicht der Fall. Es gibt viele Bevölkerungsgruppen, die z.B. im deutschen Bundestag noch viel stärker unterrepräsentiert sind als Frauen, z.B. 18-24jährige.

        • (sorry, ging ein bisschen lange mit dem Freischalten, das ging irgendwie unter!)

          Ich bin selbst Linkshänder… 🙂 Ich stimme dir aber zu, dass es eine „slippery slope“ ist. Wir haben aber bereits einen Schritt auf diese slope hinaus gemacht, nämlich jenen der regionalen Vertretung, der heute wohl eine geringere Bedeutung hat als jener der Geschlechtervertretung, wenn man sich die Ähnlichkeit und Unähnlichkeit der Anliegen anschaut.

          Ich denke nicht, dass ungenügend viele Frauen aufgestellt werden – zumindest auf der linken Seite des politischen Spektrums ist es schon heute so, dass gleich viele Männer wie Frauen aufgestellt (und teilweise auch gewählt) werden. Aber die Vertretung der Frauen, gerade auch auf der rechten Seite des politischen Spektrums, kann nicht einfach den Parteien überlassen werden – wir überlassen ihnen ja auch nicht die Sicherstellung der regionalen Vertretung, um das Beispiel nochmals heranzuziehen. Die Frage ist, wie wichtig uns die demokratisch angemessene Vertretung der jeweiligen Bevölkerungsgruppe ist. Ich plädiere hier dafür, dass zumindest die angemessene Vertretung der Geschlechter eine „Intervention“ durch den Staat rechtfertigt (Frauen sind übrigens keine Minderheit, im Gegenteil…).

          Eine angemessene Vertretung der verschiedenen Altersgruppen wäre natürlich ein anderes prüfenswertes Anliegen.

          • Ich bin auch Linkshänder :-). Ich sehe nicht, dass man aus einer (im Falle von USA und Schweiz) jahrhundertealten Entscheidung der ausgeglichenen regionalen Vertretungen einen Präzedenzfall für die heutige Zeit konstruieren kann – eine „slippery slope“, die Jahrhunderte zum Rutschen braucht, ist keine ;-).

            Im Übrigen gibt es zumindest in Deutschland keine Regionalquoten für die Bundestagsabgeordneten: Zwar werden diese teilweise getrennt nach Wahlkreisen bzw. Bundesländern gewählt, aber es gibt m.W. keinerlei Regel, dass sie in dem entsprechend Wahlkreis/Bundesland auch wohnen müssen. Z.B. ist Oskar Lafontaine 2005 gleichzeitig in einem Wahlkreis im Saarland und auf der Landesliste NRW für die Linkspartei angetreten.

            „Aber die Vertretung der Frauen, gerade auch auf der rechten Seite des politischen Spektrums, kann nicht einfach den Parteien überlassen werden – wir überlassen ihnen ja auch nicht die Sicherstellung der regionalen Vertretung, um das Beispiel nochmals heranzuziehen.“

            Doch, das tun wir durch die Zulassung von Regionalparteien – die CSU ist z.B. nicht verpflichtet, irgendwelche Nicht-Bayern aufzustellen, geschweige denn 85% (entsprechend dem Bevölkerungsanteil der Nicht-Bayern in Deutschland).
            Wenn vielen Frauen eine stärkere Vertretung ihres Geschlechts so wichtig wäre, würden sie allein deswegen bevorzugt linke Parteien wählen – das tun sie aber faktisch nicht. Die linken Parteien erhielten in D zuletzt nur 1,7% mehr Stimmen von Frauen als von Männern: http://www.election.de/img/maps/btw17z_geschlecht.png. Den absolut stärksten Frauenüberhang bei den Wählern hat aktuell die CDU.

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